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Umfeld

Energiepolitik
Die gegenwärtige Energienutzung, die geprägt ist durch die Dominanz fossiler Energieträger, durch kontinuierliches Wachstum und den daraus resultierenden Folgen auf Klimawandel und Verknappung vorhandener Ressourcen, bedarf eines umgehenden Wandels. Ziel einer nachhaltigen Energiewirtschaft muss es deshalb sein, effiziente Formen erneuerbarer Energieträger zu verwenden, um so den steigenden Energieverbrauch und die damit in Verbindung stehenden Folgen zu reduzieren.


Die europäische Union brachte dieses Ziel mit der auf dem Brüsseler Gipfel vom 10. März 2007 getroffenen Vereinbarung klar zum Ausdruck: Verbindlicher Anteil von 20 % erneuerbarer Energieträger am EU-Energieverbrauch bis 2020. Einsparung von 20 % des EU-Energieverbrauchs gemessen an den Prognosen für 2020 und Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20%.

Damit diese Ziele auch umgesetzt werden wurde weiters eine Richtlinie erarbeitet, die nun kurz vor dem Beschluss steht. Die Richtlinie „zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ enthält die rechtlich verbindlichen Ziele für den Gesamtanteil erneuerbarer Energiequellen jedes Mitgliedstaats [KOM(2007)19] und erfordert von jedem Mitgliedsstaat größtes Engagement und Bemühungen um die ambitionierten Zielsetzungen zu erfüllen. Erneuerbare Energien werden damit zu einem zentralen Thema der Wirtschaftspolitik jedes Mitgliedslandes.

Die durch die Technologie der Wärmepumpe genutzte Umweltwärme verfügt über ein entscheidendes Potential diese Ziele zu unterstützten und ist deshalb auch fester Bestandteil der europäischen Energiepolitik. Die Technologie der Wärmepumpe trägt zu Klima- Luft- und Ressourcenschutz bei, ebenso aber zur Steigerung der Versorgungssicherheit und zur Wertschöpfung einer Volkswirtschaft. Außerdem bietet sie die Sicherheit, dass bei Aufgaben, die im Rahmen der europäischen Energiepolitik zu lösen sind, auf eine in der breiten Anwendung junge, aber bereits langjährig bewährte Technologie vertraut werden kann. Dies ist insofern wichtig, als bislang das Schwergewicht der Energieversorgung auf nur wenigen fossilen Energieträgern ruhte und erneuerbare Technologien in ihrer Entwicklung benachteiligt, bzw. zumindest lange Zeit nicht entsprechend ernst genommen wurden. Dies führte zur gegenwärtigen Situation in welcher zahlreiche viel versprechende Energietechnologien in ihrer Entwicklung noch weit davon entfernt sind, ihr tatsächliches Potenzial voll ausspielen zu können und folglich die notwendigen Kapazitäten zur großflächigen Energieversorgung noch nicht zu Verfügung stellen können.

Haas R., Biermayr P. et al.: Wärme und Kälte aus Erneuerbaren 2030, im Auftrag des Dachverband Energie-Klima, Maschinen und Metallwaren Industrie, Wien 2007 (siehe Studien (1))

Haas R., Biermayr P., Kranzl L.: Technologien zur Nutzung Erneuerbarer Energieträger - wirtschaftliche Bedeutung für Österreich, im Auftrag des Dachverband Energie-Klima, Maschinen und Metallwaren Industrie, Wien 2006 (siehe Studien (2))
 

Der Wärmepumpen-Aktionsplan

Die herrschende Energie- und Umweltsituation waren Veranlassung für die Erarbeitung des österreichischen Wärmepumpen-Aktionsplans, der vom Bundesverband WärmePumpe, BWP, initiiert worden ist.

Ziel war es, energetische und umweltrelevante Einsparpotenziale aufzuzeigen, die bis zum Jahr 2020 durch einen forcierten Wärmepumpen-Einsatz in den Bereichen Heizung, Warmwasser-Bereitung und Klimatisierung in österreichischen Ein- und Mehrfamilienhäusern (bis zu drei Wohneinheiten), sowie Gewerbe- und Industriebetrieben und Dienstleistungsunternehmen erzielbar sind.

Die Vision des BWP 76 Prozent der künftigen Neubauten und 50 % der Sanierungen mit Heizungs- bzw. Warmwasser-Wärmepumpen auszustatten“ stellte die Basis für die Berechnung zu CO2- und Primärenergieeinsparungen sowie zur Abschätzung von Beschäftigungseffekten welche durch die zusätzliche Produktion von Wärmepumpen ausgelöst wird dar. Bei den Wirtschaftsbetrieben wurden die Wärmepumpen-Anteile je nach Branche und Betriebsgröße zwischen fünf und 50 Prozent angenommen. Im Bereich Klimatisierung stand man der Wärmepumpe einen realistischen Marktanteil von 25 Prozent bis 2020 zu.
 

Jährlich installierte Anlagen

Bis 2020 wird es möglich sein zusätzliche insgesamt fast 45 PJ Nutzenergie mit Wärmepumpen verfügbar zu machen. Dies ist dadurch möglich, da Wärmepumpen sowohl im Neubau als auch Sanierungsbereich einsetzbar sind. Ein Marktanteil von 76 % im Neubaubereich ist bis 2020 als durchaus realistisch zu bezeichnen. Auch im Altbaubereich ist ein großes Potenzial zu sehen. Da durch neu entwickelte Systeme Vorlauftemperaturen von etwa 65 ˚C erreicht werden können, besteht die Möglichkeit einen Anteil von bis zu 50 % im Sanierungsbereich bis 2020 zu erreichen. Insgesamt könnten damit alleine im Jahr 2020 bis zu 46.000 Wärmepumpen installiert werden.


Reduktion der Treibhausgase
Gegenüber herkömmlichen Heizsystemen beträgt die jährliche Reduktion der CO2-Emissionen durch den Gebrauch der im Zeitraum von 2007 – 2020 neu installierten Wärmepumpen, bei Heranziehung des österreichischen Kraftwerksmix 2,3 Mio. t. Dies kann erreicht werden, weil Wärmepumpen absolut emissionsfrei arbeiten und weil der österreichische Kraftwerksmix überwiegend aus erneuerbaren Energieträgern besteht.

Downloads:
Startet das Herunterladen der DateiWärmepumpenaktionsplan für Österreich (PDF, 408KB)
 

Das Australische REC-System

Ein gutes Beispiel objektiver Energieförderungspolitik gibt uns Australien: Dort bekommt der Investor als „Solar Credits“ den Gegenwert als Zuschuss, den sein System in den nächsten 10 Jahren an CO2 einspart. So wird der objektive Wettbewerb der Erneuerbaren Technologien ohne politische Bevormundung zum Wohle des Konsumenten, des Staates (Steuerzahlers) und der Umwelt gefördert bzw. gesichert.
 

System als Ansatz zur Forcierung erneuerbarer Energieträger
Ausgangslage:
Die Australische Regierung hat, um Ziele zur Reduktion der Treibhausgase zu unterstützen 1997 ein Maßnahmenpaket erarbeitet. Die entsprechenden Maßnahmen sollten sowohl Nachfrage als auch Angebot an erneuerbaren Energien stimulieren. Im Rahmen dieser Bemühungen wurde auch das australische Ziel für die Nutzung erneuerbare Energieträger zur Stromerzeugung formuliert.

Im Rahmen des „9500 GWh- Programms“ soll der Anteil erneuerbarer Energie zur Stromerzeugung, im Zeitraum von 1997-2010 von 10,7% um 2% auf 12.7% gesteigert werden. Ausgehend von 16.000 GWh im Jahre 1997 bedeutet dies einen Anstieg auf 25.000 GWh im Jahre 2010 – dies entspricht einem Zuwachs von 60%.

Als Instrument, um den Anteil Erneuerbarer bei der Stromerzeugung zu erhöhen, wurde ein Zertifikat Handelssystem für erneuerbare Energien – das sog. REC System entwickelt.

Bestimmungen welche diese Zertifikate betreffen sind im Erneuerbaren Energie Gesetz von 2000 geregelt.

Ziel dieses Gesetzes ist es

  • Zusätzliche Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren zu forcieren
  • Treibhausgasemissionen zu reduzieren
  • Sicherstellung dass nur nachhaltige Technologien zur Stromerzeugung herangezogen

Im Rahmen dieses Gesetzes werden konkrete Ziele genannt wie sich die Anteile Erneuerbarer an der Stromerzeugung in der Zeit von 2001 bis 2010 zu entwickeln haben.

Jahr Zusätzlicher Anteil erneuerbarer Energie
2001 0,24%
2002 0,62%
2003 0,88%
2005 1,64%
2006 2,17%
2010 5,7%

Resultierend aus diesen Prozentsätzen ergibt sich eine zusätzliche Aufbringung erneuerbarer Energie wie folgt:

Jahr Zusätzlicher Anteil erneuerbarer Energie
2001 300.000
2002 1.100.000
2003 1.800.000
2005 3.400.000
2006 4.500.000
2010 9.500.000

Prinzip:
Australische Stromhändler und Großeinkäufer, durch welche die Vernetzung zwischen sämtlichen Energieanbietern und Nachfragern realisiert wird, erhielten nun die Auflage die von ihnen gehandelte Strommenge entsprechend der oben genannten Zielsetzungen zu gestalten.

Als Nachweis für den zu erreichenden Anteil erneuerbarer Energieträger müssen Sie der Regulierungsbehörde (ORER) jährlich sog. RECs vorweisen (Renewable Energy Certificates) wobei 1 REC hierbei 1 MWh Elektrizität entspricht, welche durch erneuerbare Energieträger erzeugt wurde.

So beträgt beispw. im Jahr 2005 das Regierungsziel +1,64% Anteil Erneuerbare an der Stromerzeugung. Ein Energiehändler welcher 100.000 MWh Elektrizität handelt, muss folglich 1.640 RECs als Nachweis seines erneuerbaren Energieanteils vorweisen. Diese RECs werden auf dem freien Markt für ca. 18-30 $/MWh gehandelt. Werden die erforderlichen RECs nicht erbracht, muss eine Strafe in Höhe von 31 $/MWh entrichtet werden. Es entsteht also eine Nachfrage nach Zertifikaten.
 

Um RECs am Markt anbieten zu können, muss von registrierten Organisationen oder Einzelpersonen Strom aus Erneuerbaren erzeugt werden oder Elektrizität aus fossilen Energieträgern eingespart werden. Für jede zusätzlich zur jeweiligen Basis von 1997 erzeugte MWh erneuerbaren Stroms oder eingesparter MWh fossilen Stroms kann dieser Erzeuger RECs anfordern. Dadurch entsteht ein Angebot an Zertifikaten.
 

Bei Organisationen bzw. Personen welche RECs anfordern können, handelt es sich um Betreiber von:

  • Kraftwerken (dafür sind 23 Energiequellen zur Erzeugung von Elektrizität anerkannt. (Biomasse, Photovoltaik, Wasserkraft, Biogas, etc.).
  • Kleinanlagen (Wasser, Wind, PV) <10kW Leistung.
  • Solarthermischen Anlagen und Wärmepumpen zur Brauchwassererzeugung (alle übrigen Anlagen müssen Strom erzeugen)

Diese Erzeuger müssen sich bei der staatlichen Regulierungsbehörde (ORER- Office of renewable energy regulator) registrieren lassen und erhalten einen Zugangscode zu einer Internet Plattform über welche sie Zertifikate erhalten können, die sie schließlich über eine Handelsagentur verkaufen können.

Der Verkauf von Strom und Zertifikat ist hierbei nicht aneinander gebunden. Wird beispielsweise von einem Biomasseheizkraftwerk Strom ins Netz eingespeist, so kann dieser Strom gemeinsam mit den RECs an den Stromeinkäufer verkauft werden, es kann aber auch eine Trennung erfolgen und RECs damit über eine Agentur verkauft werden. Auch wenn das Biomasseheizkraftwerk den Strom in das eigene Netz einspeist können RECs gehandelt werden.

Werden von Einzelpersonen solarthermische Anlagen oder Wärmepumpen angeschafft, so erhalten die Käufer entsprechend des Potenzials der jeweiligen Anlage RECs. Diese RECs (hochgerechnet auf 10 Jahre) werden meist direkt beim Kauf als Rabatt gutgeschrieben. Die Höhe der RECs beträgt etwa 30 Stück. Bei einem Preis von 30$ erhält der Käufer also einen Rabatt bzw. eine Förderung von 900$.

Um für eine solarthermische Anlage bzw. Wärmepumpe RECs zu erhalten sind folgende Punkte erforderlich:

  • Die Anlage muss in einer offiziellen Liste aufscheinen, welche auch die jeweiligen REC Werte enthält (Je höher der REC-Wert desto attraktiver ist das Produkt für den Kunden.) Der REC-Wert darf einen Mindestwert nicht unterschreiten, da das Gerät sonst nicht zertifiziert wird. Die Bestimmung der REC–Werte erfolgt in Australien durch das Labor „Mechlab“ an der Universität New South Wales in Sydney.
  • Die Anlage muss die Substitution fossiler Energie zur Erzeugung von Brauchwasser ermöglichen. Dies ist dann der Fall, wenn diese Anlage erstmalig in einem bestehenden Gebäude bzw. in einem neuen Gebäude installiert wird, bzw. wenn eine vorhandene Anlage, welche fossile Energieträger zur Gestehung von Warmwasser einsetzt, substituiert wird. Wird eine vorhandene solarthermische Anlage bzw. eine Wärmepumpe durch eine neue ausgetauscht, so werden lediglich die durch die neue Anlage zusätzlich geschaffenen RECs gutgeschrieben.

Nutzen:
Das REC System unterstützt eine verstärkte Nachfrage nach Elektrizität auf Basis erneuerbarer Energieträger und resultiert in einer Reduktion der Treibhausgase. Das REC System stellt zudem sicher dass ausschließlich nachhaltige Energiesysteme Einsatz finden.

Erfolg:
Das Australische REC System funktioniert sehr zufrieden stellend. 228 Stromerzeuger sind registriert, ebenso wie 130.000 solarthermische Anlagen und Wärmepumpen. 99,8 % der erforderlichen RECs werden am Markt von den verantwortlichen Unternehmen gekauft – und damit die Produktion erneuerbaren Stroms unterstützt. Nur ein geringer Prozentsatz wählt den 2. Weg, nämlich nicht erreichte RECs durch Strafzahlungen auszugleichen.

 
Quelle:
Australian Government, Office of the renewable energy regulator: Australia`s renewable energy certificate system, 2006;
Australian Government: ORER, Determining liable grids, liable purchases of electricity and REC liabilities, and discharging liabilities, 2006;
Australian Government: ORER, Determining eligibility and renewable energy certificate (REC) entitlement for solar water heater and heat pump water heater installations, 2006;
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.orer.gov.au/publications/rec-system.html (20071021)

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