Sofern in den Ochsner Bestellungen nicht anders definiert oder mit dem Lieferant schriftlich vereinbart, gelten diese allgemeinen Einkaufsbedingungen für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen.
Lieferbedingungen des Lieferanten, selbst wenn in seinen Auftragsbestätigungen vermerkt, werden seitens Ochsner, sofern nicht schriftlich ausdrücklich bestätigt, nicht anerkannt.

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