
Beim Bau bzw. Umbau eines Gebäudes sind einige Genehmigungen erforderlich. Dies gilt auch für manche Wärmepumpensysteme.
Die Installation einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe bzw. einer Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung ist behördlich zu genehmigen.
In erster Linie sind die Wasserrechtsbehörden zuständig, bei Tiefenbohrungen von über 100 Metern durchgängiger Tiefe sind die Bergbehörden zuständig.
Bei der Einreichung und Abwicklung des Antrags der behördlichen Genehmigung ist der OCHSNER-Systempartner oder das jeweilige Bohrunternehmen behilflich.
Erdwärmepumpen mit Flachkollektoren sind lediglich Anzeigepflichtig. Luft-Wärmepumpen hingegen sind weder anzeige- noch genehmigungspflichtig.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den jeweiligen
Systempartner in Ihrer Nähe wenden.

