Attraktive Förderung für effiziente Wärmepumpen-Anlagen
Das Bundesumweltministerium hat die Wärmepumpe im Dezember 2007 in das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) aufgenommen. Hausbesitzer erhalten damit finanzielle Unterstützung bei der Installation von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs.
Die Höhe der Fördersumme richtet sich im Wesentlichen nach Art der Wärmepumpe, der Gebäudeart (Alt- oder Neubau) sowie nach der zu beheizenden Gebäudefläche. Die Förderung von Wärmepumpen ist ebenfalls an die energetische Effizienz der Wärmepumpe gekoppelt; diese wird durch eine sogenannte „Jahresarbeitszahl“ ausgedrückt. Gefördert werden nur Wärmpumpen, welche die festgelegten Mindestarbeitszahlen erfüllen (siehe Kasten).
Zuschuss im Neubau
Für Wärmepumpen in Neubauten wird ein Zuschuss von 10,- € je m² Wohnfläche bzw. beheizter Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden gezahlt, maximal 2.000,- € je Wohneinheit. Bei mehr als 2 Wohneinheiten werden bis zu 10 % der Nettoinvestitionskosten gewährt. Luft/Wasser-Wärmepumpen werden im Neubau mit 5,- € je m² gefördert, maximal 850,- € je Wohneinheit. Bei mehr als 2 Wohneinheiten werden bis zu 8 % der Nettoinvestitionskosten als Zuschuss gewährt.
Zuschuss für Wärmepumpen im Gebäudebestand
Im Gebäudebestand wird ein Zuschuss von 20,- € je m² Wohnfläche bzw. beheizter Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden gezahlt, maximal 3.000,- € je Wohneinheit. Bei mehr als 2 Wohneinheiten werden bis zu 15 % der Nettoinvestitionskosten gewährt. Luft/Wasser-Wärmepumpen werden im Altbau mit 10,- € je m² Wohnfläche bzw. beheizter Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden gefördert, maximal 1.500,- € je Wohneinheit. Bei mehr als 2 Wohneinheiten werden bis zu 10 % der Nettoinvestitionskosten als Zuschuss gewährt.
Bonusförderung
Eine zusätzliche Innovationsförderung erhalten diejenigen, die mit der Wärmepumpe Jahresarbeitszahlen von 4,7 im Neubau bzw. 4,5 im Bestand erreichen. In diesem Fall erhöht sich die Fördersumme um 50 %. Alternativ zum Innovationsbonus wird der Kombinationsbonus angeboten. Hausbesitzer, die den Einbau der Wärmepumpe mit einer Solaranlage kombinieren erhalten damit zusätzlich 750,- € Förderung.
Das Marktanreizprogramm fördert auch die Direktverdampfung / Direkterwärmung:
Wärmepumpen auf der Basis eines Direktverdampfungssystems werden zukünftig auf Grund der erfolgreichen Informationsarbeit der Fa. OCHSNER sowie des Europäischen Wärmepumpenverbandes vertreten durch Ihren Obmann DI Karl Ochsner durch das MAP gefördert. Dieser Beschluss wurde vom Umweltministerium getroffen, wie durch den Präsidenten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Dr. Arnold Wallraff mitgeteilt wurde.
Analog zu Sole/Wasser, Wasser/Wasser und Luft/Wasser werden nun auch Direktverdampfer gefördert wenn sie mindestens folgende Jahresarbeitszahlen garantieren: Neubau 4,0, Gebäudebestand 3,7. Erhöhte Innovationsförderung bei einer Jahresarbeitszahl im Neubau von 4,7, sowie 4,5 im Gebäudebestand .
Wer eine Förderung beantragen will, kann die Unterlagen innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage beim BAFA einreichen (Ausnahme hiervon ist die Innovationsförderung, für diese Förderung muss der Antrag vor Maßnahmebeginn eingereicht werden).
Kontaktdaten:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Erneuerbare Energien –
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel. (06196) 908 625
www.bafa.de
solar(at)bafa.bund.de


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